Flächenakquise

Die UMaAG ist Ihr Partner, wenn Sie eine Pacht für Windkraftanlagen auf Ihrer Fläche anstreben

Verpachten Sie ein Grundstück zum Zwecke der Windenergienutzung an uns, und profitieren Sie als Grundstückseigentümer von den Einnahmen eines künftigen Windparks. Wir streben eine Realisierung von Windparkprojekten im fairen Interessenausgleich zwischen den Parteien an. Daher bitten wir um Verständnis, dass hohe “Lockangebote” zum Abschluss von Pachtverträgen, die später nachverhandelt werden, nicht zu unserem Repertoire gehören. Lassen Sie uns gemeinsam die Energiewende voranbringen.

Sie streben eine Windparkrealisierung auf Ihren Flächen an und suchen einen verlässlichen Projektpartner auf Augenhöhe? Dann nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf!

Ihre Ansprechpartner in der Akquise-Abteilung sind:

Erik Breuer
Tel. : 04722 9109 274
E-Mail: eb.umaag@umwelt-management.de

Johann Masthoff

Johann Masthoff
Tel: 04722 9109 211
E-Mail: jm.umaag@umwelt-management.de

Jan Strack
Tel: 04722 9109 275
E-Mail: js.umaag@umwelt-management.de

Joern Schwanemann

Jörn Schwanemann
Tel. Mobil: 0170 320 1989
E-Mail: jsch.umaag@umwelt-management.de

Unser Prozess

 

Neben der professionellen Auswahl der Standorte für Windparks legen wir besonderen Wert darauf, frühzeitig die Grundstückseigentümer, die Bürger der Gemeinden, die Verwaltung und die Politik in einem offenen Prozess in unsere Überlegungen mit einzubinden.

Individuell abgestimmte Pachtkonzepte, partnerschaftlich ausgerichtete Beteiligungsmodelle, Berücksichtigung von Bürgeranregungen und Einbindung aller raumplanerischer sowie naturschutzfachlicher Vorgaben bilden die Basis dafür, ausgewiesene bzw. zur Ausweisung vorgesehene Windvorranggebiete zu sichern.

Die Grundlage zur Sicherung von Flächen bildet ein für alle Eigentümer einheitlicher Pachtvertrag.

SIE FRAGEN & WIR ANTWORTEN!

WIE FUNKTIONIERT UNSER PACHTMODELL?

Da die endgültige Flächenkulisse, auf der später die WEA gebaut werden können, zum Zeitpunkt der Kontaktaufnahme mit Ihnen noch nicht feststeht, aber auch aus Solidaritätsgründen mit den Grundstückseigentümern vor Ort, arbeiten wir in der Regel mit definierten Vergütungsgebieten. Das heißt, es wird ein zusätzlicher Abstand, auch Puffer genannt, um unsere ermittelten Windpotenzialflächen gelegt. Dadurch ergibt sich die Vergütungsfläche des Windparks. Das bedeutet, dass eine größere Anzahl an Grundstückseigentümern in den Pachtpool aufgenommen werden kann, um an den Pachteinnahmen aus dem Windpark zu profitieren. Dadurch wird einerseits die Akzeptanz vor Ort gesteigert und gleichzeitig die Umsetzungswahrscheinlichkeit für den Windpark erhöht.

Ein weiteres wichtiges Thema ist die Aufteilung der Pachteinnahmen, das sogenannte Pachtmodell. Wir machen dazu meistens ein, zwei Vorschläge, welche wir dann mit Ihnen gemeinsam besprechen, um uns dann unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse und Ihrer Wünsche auf das Pachtmodell mit dem größten gemeinsamen Nenner zu einigen.

Ganz grundsätzlich differenzieren wir bei der Pachtaufteilung zwischen einer Flächenpacht und einer Standortpacht. Die Flächenpacht wird an alle Eigentümer anteilig ihrer Flächengröße innerhalb der Vergütungsfläche gezahlt. Die Standortpacht wird zusätzlich an alle Eigentümer, auf deren Flächen sich später WEA befinden, gezahlt. Das Verhältnis aus Flächenpacht und Standortpacht kann variabel und unter Berücksichtigung ihrer Wünsche gestaltet werden. Meistens liegt das Verhältnis bei 80 bis 90 % der Gesamtpacht, welche als Flächenpacht ausgezahlt wird und 20 bis 10 % als Standortpacht.

Für die Wege- und Kranstellflächen sowie die Verlegung von Kabeln werden separat ebenfalls Pachten gezahlt.

Die finale Position der WEA unterliegt vielen Faktoren, die von uns nur bedingt beeinflusst werden können. Dies können Belange u.a. der Bundeswehr, der Flugsicherheit oder des Naturschutzes sein. Daher können wir Ihnen auch nicht pauschal versprechen, auf welchen Grundstücken die WEA final stehen werden. Sie profitieren aber in jedem Falle von der Flächenpacht des Windparks. Grundsätzlich müssen die Fundamente und Rotorüberstrichflächen der Windenergieanlagen innerhalb der Windpotenzialflächen liegen, während die Abstandsflächen auch darüber hinausragen dürfen.

WIE KOMMT ES ZU EINER PLANUNGSFLÄCHE?

Die Grundlage bilden zumeist sogenannte Windpotenzialflächen, welche im Erfolgsfall als Windvorranggebiete rechtsverbindlich ausgewiesen werden. Deren Zuschnitt ergibt sich aus Kriterien, die vom Planungsträger (Landkreis oder Gemeinde) entwickelt wurden.

Überwiegend handelt es sich dabei um Abstandskriterien z. B. zu Wohnbebauung, zu Straßen oder zu Gebieten zum Schutz von Natur und Landschaft.

WIE KOMMEN DIE PACHTEN ZUSTANDE?

In unserem Pachtmodell wird zwischen Erlös- und Mindestpachten unterschieden. Die Erlöspacht stellt die direkte prozentuale Beteiligung am späteren Umsatz der WEA dar. Deshalb werden die Erlöspachten auch als Prozentangabe angeboten.

Da der künftige Umsatz der Windenergieanlagen stark vom künftigen Windaufkommen vor Ort abhängig ist und wir Ihnen aber trotzdem eine gewisse Sicherheit geben wollen, bieten wir darüber hinaus die sogenannte Mindestpacht an. Die Mindestpacht wird Ihnen unabhängig vom künftigem Windaufkommen in jedem Falle gezahlt.

WARUM MÜSSEN BESCHRÄNKT PERSÖNLICHE DIENSTBARKEITEN EINGETRAGEN WERDEN?

Es geht darum, dass wir als Betreiber das vertragsgegenständliche Grundstück nutzen dürfen und dies im Grundbuch zugesichert wird. Die Nutzungsrechte sind auf die Errichtung und den Betrieb der Windenergieanlage beschränkt. Daher auch der Begriff einer „beschränkten“ Dienstbarkeit. Die Nutzungsrechte umfassen zum Beispiel ganz grundlegend das Recht ihr Grundstück überhaupt betreten zu dürfen.

WARUM SIND DIE PACHTVERTRÄGE SO AUSFÜHRLICH?

Das hat in erster Linie mit den Anforderungen der finanzierenden Banken zu tun. Unsere Verträge sind dementsprechend mit den Banken abgestimmt. Letztlich ist das aber auch zu ihrem Vorteil, da die Banken ein ähnliches Sicherungsinteresse wie Sie als Verpächter an uns haben.

WEM GEHÖRT DIE WINDENERGIEANLAGE?

Im Regelfall gründet die UMaAG eine sogenannte Betreibergesellschaft, an der die UMaAG direkt oder der Vorstandsvorsitzende mehrheitlich beteiligt ist. Diese Betreibergesellschaften besitzen oftmals die Form einer Kommanditgesellschaft (GmbH & Co. KG). Grundsätzlich versuchen wir als UMaAG die Windparks immer selbst zu betreiben. Das hat für Sie den Vorteil, dass sich die Ansprechpartner nicht ändern.

WAS PASSIERT NACH LEBENSENDE DES WINDPARKS MIT DER WINDENERGIEANLAGE UND DEN FUNDAMENTEN?

Die WEA wird vollständig zurückgebaut und dann weitestgehend recycelt oder auf dem Gebrauchtmarkt verkauft. Die Fundamente werden ebenfalls zurückgebaut und die Baugruben mit Erdreich verfüllt, so dass einer landwirtschaftlichen Nutzung nichts mehr im Wege steht.

Bei Tiefgründungsfundamenten verbleiben die Pfähle im Erdreich, um das Bodengefüge nicht nachhaltig zu zerstören. Einer wieder ursprünglichen Nutzung des Grundstücks steht dies aber in der Regel nicht entgegen, da sich die Pfähle tief genug unter der Bodenoberfläche befinden.

Damit der Rückbau der Anlagen in jedem Falle gewährleistet ist, müssen wir als Betreiber schon per Genehmigungsauflage Rückstellungen in Form einer Bankbürgschaft für den Rückbau nachweisen.