Windenergie
Flächenakquise
Die UMaAG ist Ihr Partner, wenn Sie eine Pacht für Windkraftanlagen auf Ihrer Fläche anstreben
Sie streben eine Windparkrealisierung auf Ihren Flächen an und suchen einen verlässlichen Projektpartner auf Augenhöhe? Dann nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf!
Ihre Ansprechpartner in der Akquise-Abteilung sind:
Erik Breuer
Tel. : 04722 9109 274
E-Mail: eb.umaag@umwelt-management.de
Johann Masthoff
Tel: 04722 9109 211
E-Mail: jm.umaag@umwelt-management.de
Jan Strack
Tel: 04722 9109 275
E-Mail: js.umaag@umwelt-management.de
Jörn Schwanemann
Tel. Mobil: 0170 320 1989
E-Mail: jsch.umaag@umwelt-management.de
Unser Prozess
Neben der professionellen Auswahl der Standorte für Windparks legen wir besonderen Wert darauf, frühzeitig die Grundstückseigentümer, die Bürger der Gemeinden, die Verwaltung und die Politik in einem offenen Prozess in unsere Überlegungen mit einzubinden.
Individuell abgestimmte Pachtkonzepte, partnerschaftlich ausgerichtete Beteiligungsmodelle, Berücksichtigung von Bürgeranregungen und Einbindung aller raumplanerischer sowie naturschutzfachlicher Vorgaben bilden die Basis dafür, ausgewiesene bzw. zur Ausweisung vorgesehene Windvorranggebiete zu sichern.
Die Grundlage zur Sicherung von Flächen bildet ein für alle Eigentümer einheitlicher Pachtvertrag.
SIE FRAGEN & WIR ANTWORTEN!
WIE FUNKTIONIERT UNSER PACHTMODELL?
Da die endgültige Flächenkulisse, auf der später die WEA gebaut werden können, zum Zeitpunkt der Kontaktaufnahme mit Ihnen noch nicht feststeht, aber auch aus Solidaritätsgründen mit den Grundstückseigentümern vor Ort, arbeiten wir in der Regel mit definierten Vergütungsgebieten. Das heißt, es wird ein zusätzlicher Abstand, auch Puffer genannt, um unsere ermittelten Windpotenzialflächen gelegt. Dadurch ergibt sich die Vergütungsfläche des Windparks. Das bedeutet, dass eine größere Anzahl an Grundstückseigentümern in den Pachtpool aufgenommen werden kann, um an den Pachteinnahmen aus dem Windpark zu profitieren. Dadurch wird einerseits die Akzeptanz vor Ort gesteigert und gleichzeitig die Umsetzungswahrscheinlichkeit für den Windpark erhöht.
Ein weiteres wichtiges Thema ist die Aufteilung der Pachteinnahmen, das sogenannte Pachtmodell. Wir machen dazu meistens ein, zwei Vorschläge, welche wir dann mit Ihnen gemeinsam besprechen, um uns dann unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse und Ihrer Wünsche auf das Pachtmodell mit dem größten gemeinsamen Nenner zu einigen.
Ganz grundsätzlich differenzieren wir bei der Pachtaufteilung zwischen einer Flächenpacht und einer Standortpacht. Die Flächenpacht wird an alle Eigentümer anteilig ihrer Flächengröße innerhalb der Vergütungsfläche gezahlt. Die Standortpacht wird zusätzlich an alle Eigentümer, auf deren Flächen sich später WEA befinden, gezahlt. Das Verhältnis aus Flächenpacht und Standortpacht kann variabel und unter Berücksichtigung ihrer Wünsche gestaltet werden. Meistens liegt das Verhältnis bei 80 bis 90 % der Gesamtpacht, welche als Flächenpacht ausgezahlt wird und 20 bis 10 % als Standortpacht.
Für die Wege- und Kranstellflächen sowie die Verlegung von Kabeln werden separat ebenfalls Pachten gezahlt.
Die finale Position der WEA unterliegt vielen Faktoren, die von uns nur bedingt beeinflusst werden können. Dies können Belange u.a. der Bundeswehr, der Flugsicherheit oder des Naturschutzes sein. Daher können wir Ihnen auch nicht pauschal versprechen, auf welchen Grundstücken die WEA final stehen werden. Sie profitieren aber in jedem Falle von der Flächenpacht des Windparks. Grundsätzlich müssen die Fundamente und Rotorüberstrichflächen der Windenergieanlagen innerhalb der Windpotenzialflächen liegen, während die Abstandsflächen auch darüber hinausragen dürfen.
WIE KOMMT ES ZU EINER PLANUNGSFLÄCHE?
Die Grundlage bilden zumeist sogenannte Windpotenzialflächen, welche im Erfolgsfall als Windvorranggebiete rechtsverbindlich ausgewiesen werden. Deren Zuschnitt ergibt sich aus Kriterien, die vom Planungsträger (Landkreis oder Gemeinde) entwickelt wurden.
Überwiegend handelt es sich dabei um Abstandskriterien z. B. zu Wohnbebauung, zu Straßen oder zu Gebieten zum Schutz von Natur und Landschaft.
WIE KOMMEN DIE PACHTEN ZUSTANDE?
In unserem Pachtmodell wird zwischen Erlös- und Mindestpachten unterschieden. Die Erlöspacht stellt die direkte prozentuale Beteiligung am späteren Umsatz der WEA dar. Deshalb werden die Erlöspachten auch als Prozentangabe angeboten.
Da der künftige Umsatz der Windenergieanlagen stark vom künftigen Windaufkommen vor Ort abhängig ist und wir Ihnen aber trotzdem eine gewisse Sicherheit geben wollen, bieten wir darüber hinaus die sogenannte Mindestpacht an. Die Mindestpacht wird Ihnen unabhängig vom künftigem Windaufkommen in jedem Falle gezahlt.
WARUM MÜSSEN BESCHRÄNKT PERSÖNLICHE DIENSTBARKEITEN EINGETRAGEN WERDEN?
Es geht darum, dass wir als Betreiber das vertragsgegenständliche Grundstück nutzen dürfen und dies im Grundbuch zugesichert wird. Die Nutzungsrechte sind auf die Errichtung und den Betrieb der Windenergieanlage beschränkt. Daher auch der Begriff einer „beschränkten“ Dienstbarkeit. Die Nutzungsrechte umfassen zum Beispiel ganz grundlegend das Recht ihr Grundstück überhaupt betreten zu dürfen.
WARUM SIND DIE PACHTVERTRÄGE SO AUSFÜHRLICH?
Das hat in erster Linie mit den Anforderungen der finanzierenden Banken zu tun. Unsere Verträge sind dementsprechend mit den Banken abgestimmt. Letztlich ist das aber auch zu ihrem Vorteil, da die Banken ein ähnliches Sicherungsinteresse wie Sie als Verpächter an uns haben.
WEM GEHÖRT DIE WINDENERGIEANLAGE?
Im Regelfall gründet die UMaAG eine sogenannte Betreibergesellschaft, an der die UMaAG direkt oder der Vorstandsvorsitzende mehrheitlich beteiligt ist. Diese Betreibergesellschaften besitzen oftmals die Form einer Kommanditgesellschaft (GmbH & Co. KG). Grundsätzlich versuchen wir als UMaAG die Windparks immer selbst zu betreiben. Das hat für Sie den Vorteil, dass sich die Ansprechpartner nicht ändern.
WAS PASSIERT NACH LEBENSENDE DES WINDPARKS MIT DER WINDENERGIEANLAGE UND DEN FUNDAMENTEN?
Die WEA wird vollständig zurückgebaut und dann weitestgehend recycelt oder auf dem Gebrauchtmarkt verkauft. Die Fundamente werden ebenfalls zurückgebaut und die Baugruben mit Erdreich verfüllt, so dass einer landwirtschaftlichen Nutzung nichts mehr im Wege steht.
Bei Tiefgründungsfundamenten verbleiben die Pfähle im Erdreich, um das Bodengefüge nicht nachhaltig zu zerstören. Einer wieder ursprünglichen Nutzung des Grundstücks steht dies aber in der Regel nicht entgegen, da sich die Pfähle tief genug unter der Bodenoberfläche befinden.
Damit der Rückbau der Anlagen in jedem Falle gewährleistet ist, müssen wir als Betreiber schon per Genehmigungsauflage Rückstellungen in Form einer Bankbürgschaft für den Rückbau nachweisen.
Projektentwicklung
Unsere Projektierung von Windenergieanlagen onshore:
Ausbau der Windenergieanlagen onshore
Die Planung und der Bau von Windenergieanlagen werden von vielen kleinen und großen Schritten getragen, die bei uns das Team der Projektierung verantwortet. Um den Ausbau der Erneuerbaren Energien voranzutreiben, identifizieren wir stätig Standorte mit möglicher Eignung für die Windenergienutzung, aber auch für Solar-, Biomasse und ökologische Bauprojekte.
Flächenakquise
Wenn uns eine Fläche angeboten wird, beurteilen wir das Potential der Fläche zunächst unter rein planerisch vorgegebenen Aspekten: a) gesetzliche Vorschriften, b) raumplanerische Aspekte, c) naturschutz- und artenschutzfachliche Vorgaben.
Anlagentypen und Wirtschaftlichkeit
Schon während der Flächenprüfung treten wir an die Hersteller von Windenergieanlagen heran und prüfen, welche Anlagen standortspezifisch ökonomisch, sowie ökologisch optimiert errichtet werden können. Danach unterziehen wir das Projekt auf Basis der zu erwartenden Erträge einer Wirtschaftlichkeitsberechnung. Wir erarbeiten einen ersten Entwurfsplan, der als Ausgangspunkt für die weiteren Schritte der Projektentwicklung gilt. In dieser Phase sprechen wir auch schon mit unseren Partnerbank oder Investoren, um ein Finanzierungskonzept zu erstellen.
Kommunikation
Während des gesamten Planungsprozesses erfolgt eine frühzeitige, regelmäßige und transparente Kommunikation mit den Bürgern und der Gemeinde, den Landbesitzern und den Trägern öffentlicher Belange. Damit möchten wir sicherstellen, dass alle den Prozess begleiten und Fragen und Unsicherheiten möglichst zeitnah geklärt werden können.
Planung und Genehmigungseinholung
Der Planungsprozess von Windenergie kann viele Monate, wenn nicht Jahre dauern. Zwar wird der Ausbau der Erneuerbaren Energien von der Politik vorangetrieben, aber unsere erste Priorität gilt der Bevölkerung, die aktive Einbindung der Anwohner in das Projekt. Wichtig ist uns auch die Überprüfung der naturschutz- und artenschutzfachlichen Belange, die zeitaufwendig sein können. Erst nach genauer Einschätzung der möglichen Umsetzung und Einholung diverser unabhängiger Gutachten wird eine Entscheidung über die wirtschaftliche Machbarkeit und damit auch die Einreichung der Genehmigungsunterlagen bei der zuständigen Behörde getroffen.
Windgutachten
Wir arbeiten seit Jahren mit renommierten Gutachtern zusammen. Für uns gilt, auch wenn es oftmals nicht notwendig ist: Für jedes Windenergieprojekt werden mindestens zwei unabhängige Wind-Gutachten von akkreditierten, zertifizierten Instituten erstellt. Stärker abweichende Ergebnisse werden grundsätzlich zum Anlass für eine erneute Prüfung genommen, um Überraschungen zu vermeiden und die Risiken für den wirtschaftlichen Erfolg zu minimieren. Die Expertisen werden soweit möglich anhand von Ertragswerten vergleichbarer Windenergieanlagen verifiziert, die in der näheren Umgebung oder in einem vergleichbaren Umfeld in der Region stehen – sofern in der Nähe betriebene Windenergieanlagen nicht direkt in das jeweilige Gutachten einbezogen werden. Sollte dies nicht möglich sein, erfolgt eine separate Windmessung am Standort.
Bauphase
Sobald ein Projekt genehmigt wird, sprechen wir Baufirmen an und holen Angebote ein. Wir erstellen einen Bauzeitenplan und treten kurz darauf in die Bauphase ein. Wir organisieren Bauabschnitte mit dem Bauunternehmen und den Gemeinden, fahren zu Kontrollgängen auf die Baustelle und vermitteln, wenn es zu Problemen auf der Baustelle kommt. Eine Anlage zu bauen dauert ca. 3-4 Monate. Damit könnten ca. 3000 Haushalte im Jahr mit Strom versorgt werden.
Inbetriebnahme
Zur Inbetriebnahme organisieren wir ein Einweihungsfest und laden Bürger, Behördenvertreter, Finanzierer, die lokale Politik und Vertreter der Natur- und Artenschutzorganisationen zum gemeinsamen Feiern ein. Wir feiern, dass wir aktiv am Ausbau der Erneuerbaren dabei sein dürfen. Wir leisten einen wichtigen Beitrag zur Energiewende und gegen den Klimawandel. Wir stehen für die Energiegewinnung der Zukunft: sauber.klimafreundlich.nachhaltig.
Triff unser Team
Rufen Sie uns gern bei Fragen an.
Ihr Ansprechpartner ist Daniel Schütte, Leiter Projektierung Wind.
Kontakt über Elke Harzmann.
Tel: +49 4722 9109 354
E-Mail: eh.umaag@umwelt-management.de
ASSISTENZ DER PROJEKTLEITUNG
ELKE HARZMANN