
Projektentwicklung Wind
Von der Fläche bis zum Windrad
Mit 394 Windenergieanlagen in über 50 Windparks zählt die UMaAG zu den treibenden innovativen Kräften in der Entwicklung und Umsetzung von erneuerbaren Energiekonzepten in Deutschland.
Mitarbeitende an zwei Standorten
Windenergieanlagen in 35 Windparks in der kaufm. Verwaltung
Windenergieanlagen geplant und in über 50 Windparks gebaut
Windenergieanlagen in 22 Windparks in der techn. Verwaltung

Flächenakquise
Die UMaAG ist dein zuverlässiger Partner, wenn du dein Grundstück für Windenergieanlagen verpachten möchtest
Als Eigentümer profitierst Du von den Einnahmen eines zukünftigen Windparks. Wir setzen auf faire Verträge und streben eine ausgewogene Partnerschaft an, ohne unrealistische „Lockangebote“ zu machen. Lasst uns gemeinsam die Energiewende voranbringen – kontaktiere uns gern für eine Kooperation auf Augenhöhe.
Unser Ansatz
Von Beginn an binden wir Grundstückseigentümer, Anwohner, Gemeinden und die Politik aktiv in die Planung ein. Unser Ziel ist es, durch individuelle Pachtkonzepte, Beteiligungsmodelle und transparente Kommunikation gemeinsam eine nachhaltige Lösung für Windvorranggebiete zu schaffen.
Projektentwicklung
Unser Projektierungsteam treibt die Planung und den Bau von Windenergieanlagen voran.
Zunächst bewerten wir die Flächen auf Basis gesetzlicher, raum- und naturschutzrechtlicher Vorgaben. Im Dialog mit Anlagenherstellern wählen wir dann standortspezifisch geeignete Anlagentypen und berechnen die Wirtschaftlichkeit der Projekte inklusive attraktiver Beteiligungsmodelle. Wir entwickeln erste Entwürfe zur Aufstellung der Anlagen und erstellen Finanzierungskonzepte in Zusammenarbeit mit Partnerbanken und Investoren.
Die Ansprechpartner
Du hast Flächen für uns? Ruf uns gerne an.


Die Ansprechpartner
Du hast Fragen zu einem aktuellen Bauprojekt? Ruf uns gerne an.

FAQ
Sie Fragen und wir Antworten!
Biomasse überzeugt durch ihre Vielseitigkeit und ihre Fähigkeit, regelbare Energie bereitzustellen – als fester, flüssiger oder gasförmiger Energieträger, der sowohl Wärme als auch Strom erzeugen kann. Mit unserer fachlichen Kompetenz in Planung, Bau und Betrieb tragen wir zur Stabilisierung und Flexibilisierung eines erneuerbaren Energiesystems bei.
In unserem Pachtmodell wird zwischen Erlös- und Mindestpachten unterschieden. Die Erlöspacht stellt die direkte prozentuale Beteiligung am späteren Umsatz der WEA dar. Deshalb werden die Erlöspachten auch als Prozentangabe angeboten.
Da der künftige Umsatz der Windenergieanlagen stark vom künftigen Windaufkommen vor Ort abhängig ist und wir Ihnen aber trotzdem eine gewisse Sicherheit geben wollen, bieten wir darüber hinaus die sogenannte Mindestpacht an. Die Mindestpacht wird Ihnen unabhängig vom künftigem Windaufkommen in jedem Falle gezahlt.
Die Grundlage bilden zumeist sogenannte Windpotenzialflächen, welche im Erfolgsfall als Windvorranggebiete rechtsverbindlich ausgewiesen werden. Deren Zuschnitt ergibt sich aus Kriterien, die vom Planungsträger (Landkreis oder Gemeinde) entwickelt wurden.
Überwiegend handelt es sich dabei um Abstandskriterien z. B. zu Wohnbebauung, zu Straßen oder zu Gebieten zum Schutz von Natur und Landschaft.
Da die endgültige Flächenkulisse, auf der später die WEA gebaut werden können, zum Zeitpunkt der Kontaktaufnahme mit Ihnen noch nicht feststeht, aber auch aus Solidaritätsgründen mit den Grundstückseigentümern vor Ort, arbeiten wir in der Regel mit definierten Vergütungsgebieten. Das heißt, es wird ein zusätzlicher Abstand, auch Puffer genannt, um unsere ermittelten Windpotenzialflächen gelegt. Dadurch ergibt sich die Vergütungsfläche des Windparks. Das bedeutet, dass eine größere Anzahl an Grundstückseigentümern in den Pachtpool aufgenommen werden kann, um an den Pachteinnahmen aus dem Windpark zu profitieren. Dadurch wird einerseits die Akzeptanz vor Ort gesteigert und gleichzeitig die Umsetzungswahrscheinlichkeit für den Windpark erhöht.
Ein weiteres wichtiges Thema ist die Aufteilung der Pachteinnahmen, das sogenannte Pachtmodell. Wir machen dazu meistens ein, zwei Vorschläge, welche wir dann mit Ihnen gemeinsam besprechen, um uns dann unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse und Ihrer Wünsche auf das Pachtmodell mit dem größten gemeinsamen Nenner zu einigen.
Ganz grundsätzlich differenzieren wir bei der Pachtaufteilung zwischen einer Flächenpacht und einer Standortpacht. Die Flächenpacht wird an alle Eigentümer anteilig ihrer Flächengröße innerhalb der Vergütungsfläche gezahlt. Die Standortpacht wird zusätzlich an alle Eigentümer, auf deren Flächen sich später WEA befinden, gezahlt. Das Verhältnis aus Flächenpacht und Standortpacht kann variabel und unter Berücksichtigung ihrer Wünsche gestaltet werden. Meistens liegt das Verhältnis bei 80 bis 90 % der Gesamtpacht, welche als Flächenpacht ausgezahlt wird und 20 bis 10 % als Standortpacht.
Für die Wege- und Kranstellflächen sowie die Verlegung von Kabeln werden separat ebenfalls Pachten gezahlt.
Die finale Position der WEA unterliegt vielen Faktoren, die von uns nur bedingt beeinflusst werden können. Dies können Belange u.a. der Bundeswehr, der Flugsicherheit oder des Naturschutzes sein. Daher können wir Ihnen auch nicht pauschal versprechen, auf welchen Grundstücken die WEA final stehen werden. Sie profitieren aber in jedem Falle von der Flächenpacht des Windparks. Grundsätzlich müssen die Fundamente und Rotorüberstrichflächen der Windenergieanlagen innerhalb der Windpotenzialflächen liegen, während die Abstandsflächen auch darüber hinausragen dürfen.